Fördermittel für Ihre Maßnahmen?
Unsere Energieeffizienz-Experten/-Expertinnen übernehmen den Förderantrag für Ihre Sanierung. Alle Preise inkl. MwSt. und gültig bis einschließlich Juli 2022.
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Schnelle Umsetzung
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Zahlung nach Lieferung
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Bauüberwachung
Persönliche Betreuung & Beratung für Ihr Sanierungsvorhaben – auch vor Ort

Diplom-Ingenieur (FH)
R. Sithamparanathan
Ansprechpartner
Fördermittel/Tragwerksplanung

Diplom-Ingenieurin (FH)
Petra Döring
Ansprechpartnerin
Energieberatung/Bauphysik

M. A. (Arch.) – Architektin
Victoria Helena Martsch
Ansprechpartnerin
Architektur
Bundesweit tätiges Generalplanungsbüro – Architektur, Tragwerksplanung, Bauphysik und Energieberatung
- erfolgreiche Projekte
- 1.400+
- Berufsjahre
- 15+
- Mitarbeiter:innen
- 10+
Bewertungen
4,92 von 5 Sternen auf SHOPVOTE und Google aus 77 Bewertungen (156 insgesamt).
Anja Ho
Google
5.00 von 5 Sternen

ShopVoter-3242867
ShopVote
4.57 von 5 Sternen
Wir haben uns einen Fensterdurchbruch rechnen lassen. Im Vergleich zu lokalen Angeboten ging es superschnell. Da nehm ich den Preis gern Inkauf.
Beliebte Einzelmaßnahmen unserer Kunden/Kundinnen
Leistungen für Ihre Sanierung mit Einzelmaßnahmen
Individueller Sanierungsfahrplan
Eine energetische Bestandsaufnahme im Vorfeld einer potentiellen Sanierung kann durch uns mithilfe des individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) erfolgen und gegebenenfalls weitere Fördermittel freisetzen (iSFP-Bonus in Höhe von 5 %).
Wir nehmen dabei den Bestand vor Ort auf, erstellen den Sanierungsfahrplan (Bericht) inklusive Förderantrag beim BAFA und besprechen die energetischen Möglichkeiten in einem Abschlussgespräch – unter Berücksichtigung von Ihren Präferenzen, sowie den Kosten und Förderoptionen.
Fördermittelantragsstellung (KfW-Baubegleitung)
Gerne übernehmen wir als Energieeffizienz-Experten/-Expertinnen die Fördermittelbeantragung (BAFA) bei der Umsetzung Ihrer Sanierungseinzelmaßnahmen.
iSFP-Bonus – Was ist das?
Informationen zu geförderten Einzelmaßnahmen
Gefördert werden können u. a. Maßnahmen an der Gebäudehülle und Heizungstechnik, wenn sie den Förderrichtlinien des BAFA entsprechen:
- Dämmung von Dachflächen, Außenwänden, Geschossdecken und Bodenflächen, sowie die Erneuerung von Vorhangfassaden
- Erneuerung, Ersatz bzw. Einbau von Fenstern oder Außentüren/-toren
- Erneuerung der Heizungsanlage
Bei Maßnahmen zur Dämmung der Gebäudehülle ist für die Antragsstellung ein Energieeffizienz-Experte/-Expertin einzubinden. Bei einem Heizungstausch ist ein/eine Energieeffizienz-Experte/-Expertin nicht verpflichtend. Hier kann auch die Installationsfirma den Antrag stellen.
Andere Kunden/Kundinnen beauftragen häufig diese Dienstleistungen für ihre Sanierung

