Sanierung einzelner Bauteile
50 % der Honorarkosten werden bei Umsetzung einer Einzelsanierung vom Staat bezuschusst!
- erfolgreiche Projekte
- 1.400+
- Berufsjahre
- 15+
- Mitarbeiter:innen
- 10+
Ihre Einzelsanierung –
unsere Experten
Ein interdisziplinäres Team als Fundament für eine energieeffiziente und wirtschaftliche Lösung.

Dr.-Ing.
Christoph Ebbing
Ansprechpartner
Fördermittel/Objektplanung

Dipl.-Ing. (FH)
Petra Döring
Ansprechpartnerin
Energieberatung/Bauphysik

Dipl.-Ing. (FH)
R. Sithamparanathan
Ansprechpartner
Energieberatung/Statik

M. A. in Architecture
Eva Hufelschulte
Ansprechpartnerin
Gebäudecheck/Objektplanung


Beliebte Einzelmaßnahmen bei der Gebäudesanierung
Empfehlungen im Vorfeld einer Bauteilsanierung
Besondere Leistung: Individueller Sanierungsfahrplan (iSFP)
Im Vorfeld einer Einzelsanierung empfehlen wir die Durchführung eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP). Die energetische Bestandsaufnahme vor Ort hilft nicht nur bei der technischen Beurteilung der Einzelmaßnahmen. Bei energetischen Sanierungen der Gebäudehülle können höhere Fördermittel abgerufen werden (iSFP-Bonus in Höhe von 5 %). Wichtig dabei ist, dass der Sanierungsfahrplan vor der Antragsstellung von Fördermitteln für die jeweilige Einzelmaßnahme erfolgt.
iSFP-Bonus – Was ist das?
Fördermittelantragsstellung (BAFA Einzelmaßnahmen – BEG-EM)
Wichtig bei der Fördermittelbeantragung ist, dass die Beantragung vor Beauftragung der Handwerker erfolgt. Ab dem Jahr 2023 werden auch Materialkosten bei Eigenleistungen gefördert. Gerne beraten wir Sie zum Thema förderfähigen Kosten, denn nicht alle Maßnahmen, die sich als sinnvoll erweisen, werden staatlich bezuschusst (z. B. PV-Anlagen).
Besondere Leistung: Heizlastberechnung
Viele Bestandsgebäude benötigen bei einer energetischen Komplettsanierung eine neue Heizungsanlage. Gleichzeitig sind alte Heizungsanlagen oft überdimensioniert. Die Heizungen laufen dadurch unwirtschaftlich. Bei einem anstehenden Heizungswechsel empfehlen wir, eine raumweise Berechnung der Heizlast durchzuführen und die ableitbare Gesamt-Heizlast zur Dimensionierung der Heizanlage heranzuziehen.
Informationen zu geförderten Einzelmaßnahmen
Gefördert werden können u. a. Maßnahmen an der Gebäudehülle und Heizungstechnik, Warmwasseraufbereitung und Lüftungstechnik :
- Dämmung von Dachflächen, Außenwänden, Kellerdecken und obersten Geschossdecken, sowie die Erneuerung von Vorhangfassaden
- Erneuerung, Ersatz bzw. Einbau von Fenstern oder Außentüren/-toren
- Erneuerung der Heizungsanlage
- Erneuerung/Nachrüsten einer Lüftungsanlage
- Nachrüsten einer Solarthermieanlage (Warmwasseraufbereitung)
Die Antragsstellung übernimmt einer unserer erfahrenen Energieeffizienz-Experte/-Experten und Expertinnen. Wichtig! Die Honorarkosten der Energie-Effizienz-Experten werden mit 50 % staatlich bezuschusst.
Referenzen
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