Beratung & Planung KfW-Effizienzhaus
50 % der Honorarkosten werden bei Umsetzung eines KfW-Effizienzhauses vom Staat bezuschusst!
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Förderantrag in 10 Werktagen
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Zahlung nach Förderbewilligung
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Energie-Effizienz
Experten
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Ihr KfW-Effizienzhaus –
unsere Experten
Ein interdisziplinäres Team als Fundament für eine energieeffiziente und wirtschaftliche Lösung.

Dr.-Ing.
Christoph Ebbing
Ansprechpartner
Fördermittel/Objektplanung

Dipl.-Ing. (FH)
Petra Döring
Ansprechpartnerin
Energieberatung/Bauphysik

Dipl.-Ing. (FH)
R. Sithamparanathan
Ansprechpartner
Energieberatung/Statik

M. A. in Architecture
Eva Hufelschulte
Ansprechpartnerin
Gebäudecheck/Objektplanung


Empfehlungen bei der Planung eines KfW-Effizienzhauses
Finanzierungs- und Fördermittelberatung
Die Realisierung eines KfW-Effizienzhauses erfordert die Planung eines wirtschaftlich und technisch funktionierendes Gesamtkonzeptes. Viele Energieberater konzentrieren sich vorwiegend um die technischen Aspekte eines Effizienzhaus-Projektes. Gleichzeitig beraten Banken ebenfalls ungern zu den verfügbaren KfW-Mitteln.
Da sich eine Vielzahl an Bestandsgebäuden in einem energetisch schlechten Zustand befinden, sind die Investitionskosten bei einer Komplettsanierung nicht zu unterschätzen. Staatliche Fördermittel und Kredite der KfW-Bank können im Hinblick auf die Eigenkapitalrendite ein wichtiger finanzieller Baustein sein. Bei einer Wirtschaftlichkeitsbetrachtung sollten geringere Zinskosten, Sondertilgungszuschüsse, steuerliche Abschreibungen, ggf. Mietpreissteigerungen, veränderte Instandhaltungskosten, anstehende CO2-Bepreisungen (ab 2027), ESG-Kriterien bei Investoren, sowie auftretende Risikokosten mitberücksichtigt werden.
Wir beraten Sie ganzheitlich zu Förderkonditionen und Ihrer individuellen Baufinanzierung.
Technische Beratung vor Antragsstellung
Die förderfähigen Kosten betragen maximal 120.000 €, respektive 150.000 € pro Wohneinheit. Aus wirtschaftlicher Sicht kann es sich lohnen, die technische Planung förderrechtlich zu optimieren und beispielsweise bei Einfamilienhäusern eine Einliegerwohnung mit einzuplanen. Einliegerwohnungen sind vermietbar, oder im Sinne eines Mehrgenerationenwohnens auch selbst gut nutzbar. Gerne begleiten wir Sie bei der förderoptimierten Sanierungsplanung.
Besondere Leistung: Heizlastberechnung
Viele Bestandsgebäude benötigen bei einer energetischen Komplettsanierung eine neue Heizungsanlage. Gleichzeitig sind alte Heizungsanlagen oft überdimensioniert. Bei einem anstehenden Heizungswechsel empfehlen wir, eine raumweise Berechnung der Heizlast durchzuführen und die summierte Gesamt-Heizlast zur Dimensionierung der Heizanlage heranzuziehen.
Besondere Leistung: Wärmebrückenberechnungen
Der KfW-Fördermittelantrag erfordert einen bautechnischen Nachweis mit Einhaltung des vorgesehenen Effizienzhaus-Standards. Bei dem bautechnischen Nachweis werden die erhöhten Wärmeverluste in speziellen Bereichen der Gebäudehülle (z. B. Fensteranschlüsse, Deckenanschlüsse, Sturz uvm.) pauschal mit einem überschlägig bewerteten Wärmebrückenzuschlag berücksichtigt. Die ungenaue Betrachtung der Wärmebrücken kann dazu führen, dass höhere Effizienzhaus-Standards rechnerisch nicht erreicht werden.
Gerne beraten wir Sie weiterführend zum Thema Wärmebrücken. Finanziell kann sich der erhöhte Planungsaufwand lohnen, wenn durch das Erreichen eines höheren Effizienzhaus-Standards auch höhere Tilgungszuschüsse vom Fördermittelgeber bereitgestellt, ESG-Ratings besser ausfallen, oder der langfristige CO2-Verbrauch rechnerisch sinkt.
Aktuelle Informationen zum KfW-Effizienzhaus
Eine Förderung zum KfW-Effizienzhaus ist grundsätzlich im Neubau und bei einer energetischen Bestandssanierungen möglich.
Die KfW-Neubauförderung erfordert einen Effizienzhaus-40 Standard. Zusätzliche Anforderungen ergeben sich durch Anforderungen an die Nachhaltigkeit durch die Einhaltung des Qualitätssiegels für nachhaltiges Bauen (QNG). Nachhaltigkeitszertifizierungen bieten wir nicht an.
Im Bereich der Gebäudesanierung werden Fördermittel bereitgestellt für Gebäude ab einem Effizienzhaus-85 Standard. Ab dem Jahr 2023 verändern sich die Förderbedingungen. Die Förderung bei einer Gebäudesanierung setzt sich zusammen aus vergünstigten Kreditkonditionen und einem Tilgungszuschuss (Sondertilgung). Höhere Tilgungszuschüsse sind beispielsweise möglich, wenn es sich bei dem Bestandsgebäude um ein sogenanntes Worst-Performance Building handelt. Hierbei handelt es sich um ein Gebäude mit einem aktuell sehr hohen Energieverbrauch bzw. Energiebedarf (nachweisbar z. B. über einen gültigen Energieausweis). Weiterhin sind höhere Zuschüsse bei serieller Gebäudesanierung denkbar. Die Auswahl an Anbietern serieller Sanierungen steigt stetig. Regional ergeben sich hier jedoch erhebliche Unterschiede. Aktuell ist der Markt an Anbietern jedoch noch überschaubar und konzentriert sich vornehmlich auf größere Sanierungen ganzer Wohnsiedlungen/-quartiere.
Potenzielle Sanierungsmaßnahmen bei einem KfW-Effizienzhaus
Referenzen
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